Informationsveranstaltung und Film zum Schwangerschaftsabbruch / § 218
Wir geben einen kurzen Input zu Geschichte und aktueller Gesetzeslage des Schwangerschaftsabbruchs in D / § 218 und zeigen im Anschluss einen dokumentarisch-essayistischen Film zum Erleben vom Schwangerschaftsabbruchs zu unterschiedlichen Zeiten. Der Film wird in Anwesenheit von Beteiligten gezeigt und anschließend gibt es einen kurzen Bericht über den Stand der Mobilisierungen gegen den “Marsch für das Leben”.
Die Veranstaltung ist per Fahrstuhl zu erreichen und rauchfrei. Danach darf zu Cocktails, Bier und Brause wieder geraucht werden.
Donnerstag 20.8. // 19 Uhr // Projektraum, Hermannstraße 48 (U-Bahnhof Boddinstr.) //*aze-Tresen
Maria, Christiane, Else, Karin, Lea, Lydia, Petra S., Petra W., und der § 218, Dokumentarfilm/Essayfilm 2015, 74 Min
Seit 1871 steht der § 218 im Strafgesetzbuch. Kurz nach der Proklamation des deutschen Nationalstaats wurde auch das Reichsstrafgesetzbuch verkündet, das bis heute – nun als Strafgesetzbuch der BRD – Geltung hat. Der Paragraph bestimmt die Lebensrealität von Frauen, die ungewollt oder ungeplant schwanger sind und kein Kind austragen wollen. Je nach
spezifischer Ausführung des Gesetzes, Lage der politischen Kämpfe gegen das Gesetz und dem ökonomischen und ideologischen Stand der Gesellschaft sieht dabei diese Realität verschieden aus. In Interviews und literarischen Texten erzählt der Film vom Erleben des Schwangerschaftsabbruchs. Die Erfahrungen unterscheiden sich nicht nur historisch, sondern sind auch nach Erzählerin. Allem Erlebten gemein ist: dem Wissen, was in der eigenen, historisch-spezifischen und persönlich-erlebten Situation das Richtige ist, steht ein Paragraph gegenüber. In großer Ruhe wird hier von dem, was tabuisiert war und ist, offen erzählt: der Abtreibung.
Donnerstag 20.8. // 19 Uhr // Projektraum, Hermannstraße 48 (U-Bahnhof Boddinstr.) //*aze-Tresen
Maria, Christiane, Else, Karin, Lea, Lydia, Petra S., Petra W., und der § 218, Dokumentarfilm/Essayfilm 2015, 74 Min
Seit 1871 steht der § 218 im Strafgesetzbuch. Kurz nach der Proklamation des deutschen Nationalstaats wurde auch das Reichsstrafgesetzbuch verkündet, das bis heute – nun als Strafgesetzbuch der BRD – Geltung hat. Der Paragraph bestimmt die Lebensrealität von Frauen, die ungewollt oder ungeplant schwanger sind und kein Kind austragen wollen. Je nach
spezifischer Ausführung des Gesetzes, Lage der politischen Kämpfe gegen das Gesetz und dem ökonomischen und ideologischen Stand der Gesellschaft sieht dabei diese Realität verschieden aus. In Interviews und literarischen Texten erzählt der Film vom Erleben des Schwangerschaftsabbruchs. Die Erfahrungen unterscheiden sich nicht nur historisch, sondern sind auch nach Erzählerin. Allem Erlebten gemein ist: dem Wissen, was in der eigenen, historisch-spezifischen und persönlich-erlebten Situation das Richtige ist, steht ein Paragraph gegenüber. In großer Ruhe wird hier von dem, was tabuisiert war und ist, offen erzählt: der Abtreibung.