Am 12. Dezember findet ab 15 Uhr vor dem Landgericht Berlin die Kundgebung „Den rechten Terror stoppen! Neukölln-Komplex aufklären! Täter zur Rechenschaft ziehen!“ statt. In einem seit September 2024 am Landgericht laufenden Berufungsprozess werden an diesem Tag die Plädoyers gehalten und wahrscheinlich das Urteil gsprochen gegen zwei der Hauptverdächtigen der extrem rechten Straftaten-Serie in Neukölln (Neukölln-Komplex).
Es handelt sich um den Berufungsprozess gegen die hauptverdächtigen Neonazis Sebastian T. und Tilo P. Ihnen wird vorgeworfen, Brandanschläge verübt zu haben. Darüber hinaus sind beide der extrem rechten Propaganda und Sachbeschädigung beschuldigt. In erster Instanz waren sie vom Vorwurf der Brandstiftung frei gesprochen worden. Die Sicherheitsbehörden konnten trotz etlicher Überwachungsmaßnahmen kaum Beweise vorlegen, was sich größtenteils auf den fehlenden Ermittlungswillen zu Beginn der Serie und weitere Verfehlungen zurückführen lässt.
Der Neukölln-Komplex reicht noch viel weiter als das, was vor Gericht verhandelt wird. Es fanden auch die zwei Morde an Burak Bektaş und Luke Holland zur Hochphase der Serie in Neukölln statt, deren Motivation als extrem rechts zu begreifen ist. Zudem umfasst die Terrorserie mindestens 23 schwere Brandanschläge, mit Steinen eingeschmissene Scheiben von privaten Wohnungen und Geschäften, das Markieren von Treppenfluren und Gebäuden mit extrem rechten und verfassungsfeindlichen Symbolen, körperliche Attacken und das Anfertigen von sogenannten Feindeslisten mit über 1.000 Adressen. Betroffene wurden über Jahrzehnte immer wieder angegriffen, bedroht und ausspioniert. Nur ein sehr kleiner Teil davon wurde vor Gericht verhandelt. Hinzu kommen etliche Skandale innerhalb der Sicherheitsbehörden.
Das Vertrauen der Betroffenen haben die Sicherheitsbehörden schon lange verspielt. So sagte der von einem Anschlag betroffene Ferat Koçak während des Prozesses, dass er nur verlieren könne, egal wie das Urteil lautet. Er wurde bei seiner Zeugenvernehmung in einer solch kritischen Weise befragt, als müsse er sich rechtfertigen.
Eine Täter-Opfer-Umkehr erfolgte auch während des Prozesses und medial, als der Oberstaatsanwalt Fenner als zu unrecht kritisierter, vorbildlicher Beamter dargestellt wurde, obwohl seine Verfehlungen offenkundig und seine politische Nähe mit den extrem rechten Akteuren angedeutet wurden.
In Berlin zeigt sich aktuell eine sehr aktive und erstarkende militante Neonazi-Szene, die Menschen bedroht und angreift; die genauso agiert und sich z.T. in den selben Strukturen organisiert wie die Angeklagten. Zu befürchten ist, dass der Ausgang des aktuellen Berufungsprozess die extrem rechte Szene eher motivieren als einschüchtern dürfte. Erneut wurden vor einigen Wochen die Autoreifen eines der Betroffenen zerstochen, Hinweise auf einen extrem rechten Hintergrund wurden von der Polizei wieder mal nicht ernstgenommen.
Es erstaunten von Beginn an nicht nur der späte Zeitpunkt des Prozesses, die geringe Anzahl an Vorwürfen, sondern auch, dass nur zwei Neonazis vor Gericht stehen, obwohl offensichtlich ist, dass hinter den Taten weitere Täter und Netzwerke stehen. Es bleibt rätselhaft, warum die Generalstaatsanwält*innenschaft während des Prozesses so wenig kritische Nachfragen gestellt hat, obwohl die Berufung von ihrer Initiative ausging. Parallel zum Prozess kam es zu Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten bezüglich weiterer Brandanschläge, was aber, so viele Jahre nach den Taten, deutlich zu spät ist. Weiterhin werden die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zurückgehalten, was selbst die Richterin beklagt.
Wir fordern die Aufklärung der extrem rechten Terrorserien und Konsequenzen für die Täter, ihre Netzwerke und ihre Helfer*innen in den Sicherheitsbehörden.