Kundgebung
Zeit: Montag 28. Mai, 16:30 Uhr
Ort: Gesundheitsministerium, Friedrichstraße 108 (U6 Oranienburger Tor)
Wir rufen zu einer Kundgebung gegen die Illegalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf. Noch immer gelten Abtreibungen als Straftat und auch Ärzt*innen und Beratungsstellen werden kriminalisiert. Das muss endlich aufhören! Wir fordern ein Recht auf Abtreibungen, denn es sind unsere Körper und unsere Entscheidungen!
Schwangerschaftsabbrüche gelten auch in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch als Straftat und sind nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. So können schwangere Personen bspw. nur innerhalb von 12 Wochen und mit einer erzwungenen Schwangerschaftskonfliktberatung einen Abbruch vornehmen lassen. Selbst das Informieren über Schwangerschaftsabbrüche gilt in Deutschland gemäß § 219a StGB als Straftat. Es ist gängige Praxis von z.B. christlichen FundamentalistInnen, Ärzt*innen anzuzeigen, die über
Schwangerschaftsabbrüche informieren. Der bekannteste Fall ist Kristina Hänel, die im November 2017 aufgrund dessen verurteilt wurde. Dies hat zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte über die Kriminalisierung von Ärzt*innen und Beratungsstellen geführt. Auf parlamentarischer Ebene folgten Gesetzesinitiativen verschiedener Parteien zur Neuregelung bzw. Streichung des § 219a StGB.
Doch das ist nicht genug! Denn das zwingend notwendige Ziel ist die Abschaffung des § 218 StGB!!! Denn diese Regelungen kriminalisieren schwangere Personen und nehmenimmt ihnen das Recht auf Selbstbestimmung. Feministische Kämpfe haben in der DDR ab 1972 dazu
Continue reading „§ 219a ist nicht genug. Weg mit § 218! Schwangerschaftsabbrüche legalisieren!“